Kontakt
Lebenshilfe Mittweida e. V.
Mittweidaer Werkstätten
Leipziger Str. 35
09648 Mittweida
Produktionsleitung: Dipl.-Ing. (FH) Michael Hohmann
Tel: 03727 6200-17
Fax: 03727 6200-18
produktion@lebenshilfe-mw.de
Beschäftigte, die es wünschen und die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllen, können über einen festgelegten Zeitraum oder dauerhaft in ein Unternehmen der freien Wirtschaft integriert werden. Sie lernen dort Arbeits- und Produktionsabläufe eines Betriebes der freien Wirtschaft kennen und bleiben dennoch in der Gesamtverantwortung der Werkstätten. So entsteht ein effektives Dreiecksverhältnis. Die Beschäftigten können sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren, werden aber weiterhin von Fachkräften betreut.
In einer gesonderten Vereinbarung wird das Dreiecksverhältnis zwischen den Mittweidaer Werkstätten, dem Unternehmen und dem Menschen mit Behinderung geregelt. Bis zu einer eventuellen Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis behält der Leistungsberechtigte den Rechtsstatus „Werkstattbeschäftigter“ und die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche. Es handelt sich bei diesem Angebot nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG.
Für die Leistungen, die wir erbringen, erhalten die Unternehmen eine Rechnung mit gleichen Vorteilen, die jede Auftragsvergabe an unsere anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen bietet. So können auch hier 50% des Lohnanteils auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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