Als Unternehmen mit uns zusammen arbeiten

Ihr doppelter Kundennutzen: Kostenvorteile & soziales Engagement

Als anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen stellen wir den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% in Rechnung. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Arbeitgeber, welche die vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung nicht beschäftigen, müssen für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine sogenannte Ausgleichsabgabe entrichten (§ 154 SGB IX).

Bei der Beauftragung bzw. dem Kauf unserer Produkte können Sie nach § 140 SGB IX 50% unserer per Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen, weil wir eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung sind. 

Wir beraten Sie dazu gerne.

 

  • Auftragsarbeiten

    Wir übernehmen Auftragsarbeiten in den Bereichen Verpackung, Elektro, Metall und weitere Werkstoffe.

  • Dienstleistungen

    Unsere Teams vom Garten- und Landschaftsbau sowie der Wäscherei bieten ihre Dienstleistungen an.

  • Außenarbeit

    Unsere Beschäftigten können Sie auch direkt in Ihrem Unternehmen unterstützen.

 

Interesse?

Ihr Interesse ist geweckt? Dann rufen Sie uns einfach an. Wir beraten gemeinsam zu den Möglichkeiten der Realisierung Ihres Auftrags und garantieren Qualität und Flexibilität.
 

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Kontakt

Lebenshilfe Mittweida e. V.
Mittweidaer Werkstätten

Leipziger Str. 35
09648 Mittweida

Produktionsleitung: Dipl.-Ing. (FH) Michael Hohmann
Tel: 03727 6200-17
Fax: 03727 6200-18
produktion@lebenshilfe-mw.de